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Das Recht der Sozialhilfe im Burgenland

Herzlich willkommen auf diesen Seiten, die sich der Sozialhilfe im Burgenland widmen.

Das Sozialhilferecht in Österreich ist Anglegenheit der Bundesländer. Das hat zur Folge, dass jedes Bundesland ein eigenes Sozialhilfegesetz erlassen hat und von Land zu Land unterschiedliche Regelungen bestehen.

Blättern Sie in den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs und anderer massgeblicher Gesetze, verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte.

Wir geben eine Einführung und vertiefende Informationen zum Sozialhilferecht im Bundesland Burgenland.

Folgende und viele weitere Punkte werden angesprochen:

- Lebensbedarf

- Besondere Lebenslagen

- Einkommen

- Vermögen

- Ersatzpflicht

- Zumutbarkeit

- Richtsätze

- Adressen / Antragstellung






Das Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000 im Überblick (vertiefende Informationen dazu auf den folgenden Seiten):

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Aufgabe
§ 2 Grundsätze
§ 3 Leistungen
§ 4 Anspruchsvoraussetzungen
§ 5 Sprachliche Gleichbehandlung

2. Abschnitt: Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes

§ 6 Gegenstand
§ 7 Lebensunterhalt
§ 8 Richtsätze und Geldleistungen
§ 9 Pflege
§ 10 Krankenhilfe und Hilfe für werdende Mütter
§ 11 Unterbringung in Einrichtungen
§ 12 Tragung der Bestattungskosten
§ 13 Einsatz der eigenen Mittel
§ 14 Einsatz der eigenen Kräfte

3. Abschnitt: Hilfe in besonderen Lebenslagen

§ 15 Gegenstand
§ 16 Formen
§ 17 Träger der Hilfe in besonderen Lebenslagen

4. Abschnitt: Hilfe für behinderte Menschenr

§ 18 Anspruchsvoraussetzungen
§ 19 Arten der Hilfe
§ 20 Ausmaß und Art der Gewährung der Hilfe
§ 21 Heilbehandlung
§ 22 Orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel
§ 23 Erziehung und Schulbildung
§ 24 Berufliche Eingliederung
§ 25 Lebensunterhalt
§ 26 Geschützte Arbeit
§ 27 Unterbringung in Behinderteneinrichtungen
§ 28 Förderung und Betreuung durch Beschäftigung
§ 29 Persönliche Hilfe; soziale Rehabilitation für begünstigte Behinderte

5. Abschnitt: Einschränkungen und Versagungen der Sozialhilfe

§ 30 Ruhensbestimmungen
§ 31 Verwehrung der Sozialhilfe
§ 32 Einstellung der Sozialhilfe

6. Abschnitt: Soziale Dienste

§ 33 Allgemeines
§ 34 Ambulante Dienste
§ 35 Teilstationäre Dienste
§ 36 Stationäre Dienste
§ 36a Frauen- und Sozialhäuser

§ 37 Anspruch

7. Abschnitt: Einrichtungen der Sozialhilfe

§ 38 Bewilligung und Betrieb
§ 39 Errichtungsbewilligung
§ 40 Betriebsbewilligung
§ 41 Aufsicht
§ 42 Entzug der Bewilligung

8. Abschnitt: Kostenbeitrag und Kostenersatz

§ 43 Kostenbeitrag durch den Hilfeempfänger
§ 44 Ersatz durch den Hilfeempfänger und seine Erben
§ 45 Ersatz durch Dritte
§ 46 Ersatz durch Geschenknehmer
§ 47 Übergang von Rechtsansprüchen
§ 48 Ersatz durch die Träger der Sozialversicherung
§ 49 Ersatzansprüche Dritter gegenüber dem Sozialhilfeträger
§ 50 Verfahren zur Entscheidung über Ersatzansprüche

9. Abschnitt: Organisation und Kostentragung

§ 51 Rechtsträger und Behörden
§ 53 Mitwirkung der Gemeinden
§ 54 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
§ 55 Sozialhilfebeirat
§ 56 Kostentragung
§ 57 Vorschüsse

10. Abschnitt: Verfahren

§ 58 Anwendbarkeit des AVG
§ 59 Einleitung des Verfahrens
§ 60 Sachliche Zuständigkeit
§ 61 Örtliche Zuständigkeit
§ 62 Einbringung von Anträgen
§ 63 Antragsberechtigung
§ 64 Mitwirkungspflichten des Hilfesuchenden
§ 65 Anleitung durch die Behörde
§ 66 Sachverständigengutachten
§ 67 Amtshilfe und Datenschutz
§ 68 Auskunftspflicht
§ 69 Soforthilfe
§ 70 Bescheidpflicht und Schriftform
§ 71 Berufung
§ 72 Anzeige- und Rückerstattungspflicht
§ 73 Verbot der Übertragung, Pfändung und Verpfändung von Leistungsansprüchen
§ 74 Einstellung und Neubemessung der Sozialhilfe
§ 75 Nichtigkeitsbestimmungen
§ 76 Befreiung von Verwaltungsabgaben
§ 77 Strafbestimmungen
§ 78 Kostenersatz an andere Länder

11. Abschnitt: Sozialbericht

§ 78a Sozialbericht

12. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 79 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 80 Inkrafttreten